Die Schweiz setzt bei Menschenrechten häufig auf vertrauliche Gespräche statt auf öffentliche Konfrontation. Simbabwe zeigt, dass diese Strategie Wirkung entfalten kann. In Sri Lanka dagegen ist der Weg zur Aufarbeitung des Bürgerkriegs noch lang.
Von
Suthakaran Ganapathipillai
Am 19. August 2026 diskutierten im Polit-Forum Bern vier Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten über die neuen Leitlinien Menschenrechte 2026–2029 des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Nach
einem Input von Tim Enderlin, Chef der Abteilung Frieden und
Menschenrechte des EDA, berichteten Christine Honegger über Belarus, Raphael
Nägeli über seine Arbeit bei der OSZE und internationalen Organisationen in
Wien, Stéphane Rey über Simbabwe und Siri Walt über Sri Lanka.
Die
zentrale Frage des Abends ging über diplomatische Einzelbeispiele hinaus: Was
kann ein kleines Land wie die Schweiz tatsächlich für die Menschenrechte
bewirken?
Die
Schweiz bevorzugt den Dialog hinter verschlossenen Türen
Die
Bundesverfassung verpflichtet die Schweiz, sich international für
Menschenrechte einzusetzen. Die neuen Leitlinien definieren dazu sechs
Schwerpunkte: Meinungsäusserungsfreiheit, Todesstrafe, Folter, Minderheiten,
Frauenrechte sowie Wirtschaft und Nachhaltigkeit.
Neu
kommt die Digitalisierung als Querschnittsthema hinzu.
Enderlin
machte aber auch deutlich, dass Menschenrechtsdiplomatie aus Sicht des EDA
nicht mit möglichst lauter öffentlicher Kritik gleichzusetzen ist.
Die
Schweiz setzt häufig auf bilaterale Gespräche, Vertraulichkeit und langfristige
Beziehungen. Sie versucht, Gesprächskanäle zu Regierungen offenzuhalten, selbst
wenn deren Menschenrechtspolitik fundamental von den Schweizer Vorstellungen
abweicht.
Dieser
Ansatz hat Vorteile. Wer Zugang zu Entscheidungsträgern behält, kann Fragen
ansprechen, die über öffentliche Erklärungen kaum lösbar wären.
Er birgt
aber auch ein Risiko: Wo endet sinnvolle Diskretion und wo beginnt zu grosse
Zurückhaltung?
Simbabwe:
Fast zehn Jahre Arbeit für ein konkretes Resultat
Ein
bemerkenswertes Beispiel für die Möglichkeiten dieser stillen Diplomatie
lieferte der ehemalige Schweizer Botschafter in Simbabwe, Stéphane Rey.
Simbabwe
schaffte die Todesstrafe ab.
Dem
politischen Entscheid ging laut den Ausführungen am Podium fast ein Jahrzehnt
schweizerischer Arbeit voraus. Die Schweiz führte Gespräche mit staatlichen
Stellen und der Zivilgesellschaft und half bei Konsultationen in den Provinzen.
Rey
beschrieb einen Prozess, bei dem nicht einfach eine europäische Forderung nach
Afrika exportiert werden sollte.
In den
Diskussionen ging es auch um das koloniale Erbe der Todesstrafe und um die
afrikanische Ubuntu-Philosophie – also um die Frage, ob die staatliche Tötung
eines Menschen überhaupt mit lokalen gesellschaftlichen Wertvorstellungen
vereinbar sei.
Schliesslich
bewegte sich die politische Diskussion.
Der
Justizminister lud zu weiteren Konsultationen ein. Wenige Monate später war die
Vorlage im Parlament.
Für die
Schweiz war dies ein ungewöhnlich sichtbares Resultat einer Diplomatie, deren
Wirkung normalerweise schwer messbar ist.
Diplomatie
funktioniert nicht immer nur leise
Interessant
war deshalb eine zweite Schilderung Reys.
In einem
Fall ging es um inhaftierte Personen. Die Schweizer Seite machte den Behörden
deutlich, dass der Fall andernfalls im UNO-Menschenrechtsrat thematisiert
werden könnte.
Nach
Reys Darstellung waren die Betroffenen acht Stunden später frei.
Natürlich
lässt sich auch daraus keine allgemeine Methode ableiten. Würde eine Botschaft
bei jedem Konflikt mit öffentlicher Eskalation drohen, wäre der über Jahre
aufgebaute Zugang rasch verspielt.
Das
Beispiel zeigt jedoch ein Grundproblem der Menschenrechtsdiplomatie: Vertraulicher
Dialog funktioniert nur, wenn die andere Seite weiss, dass irgendwann auch eine
Grenze erreicht ist.
Sri
Lanka: Der schwierigere Fall
Für mich
persönlich war der Beitrag von Siri Walt, die nach rund vier Jahren ihre
Tätigkeit als Schweizer Botschafterin in Sri Lanka beendet, besonders
interessant.
Ich hatte Siri Walt bereits zuvor in Sri Lanka kennengelernt. Anlass war das Jubiläum 70 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen der Schweiz und Sri Lanka und das Projekt «70 Years | 70 Faces», bei dem Menschen vorgestellt wurden, die auf unterschiedliche Weise Verbindungen zwischen beiden Ländern geschaffen haben.
Die Diskussion in Bern zeigte jedoch eine andere Seite dieser bilateralen Beziehung: die weiterhin ungelösten Folgen des Bürgerkriegs.Der Krieg in Sri Lanka wurde 2009 militärisch beendet.
Doch ein
militärischer Sieg beendet nicht automatisch die politischen und
gesellschaftlichen Ursachen eines Konflikts.
Wahrheit,
Gerechtigkeit, Wiedergutmachung
Walt
nannte vier Elemente eines Versöhnungsprozesses.
Das
erste sei die Wahrheitsfindung: Was ist tatsächlich geschehen?
Das
zweite sei die Gerechtigkeit: Welche Konsequenzen ergeben sich aus
dieser Wahrheit?
Das
dritte sei die Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht.
Und
schliesslich gehe es darum, eine Wiederholung zu verhindern.
Gerade
der letzte Punkt führt weit über die Vergangenheit hinaus.
Wenn
verhindert werden soll, dass Konflikte erneut entstehen, muss über staatliche
Institutionen, Demokratie, politische Beteiligung und das Verhältnis zwischen
Zentralstaat und Regionen gesprochen werden.
Damit
wird die Aufarbeitung des Bürgerkriegs zwangsläufig zu einer Frage über die
zukünftige politische Ordnung Sri Lankas.
Die
Familien der Verschwundenen
Besonders
eindrücklich waren Walts Aussagen über die «Families of the Disappeared».
Dabei
handelt es sich vielfach um Frauen, deren Männer oder Söhne während des
Konflikts verschwanden.
Walt
sagte, die Begegnungen mit diesen Familien hätten zu den eindrücklichsten
Erfahrungen ihrer vierjährigen Amtszeit gehört.
Die
Schweiz arbeitet deshalb nicht nur mit der Regierung, sondern auch mit der
Zivilgesellschaft und mit Betroffenen.
Das ist
wichtig.
Denn ein
Versöhnungsprozess, der hauptsächlich zwischen Regierungen, Diplomaten und
internationalen Organisationen stattfindet, läuft Gefahr, genau jene Menschen
aus dem Blick zu verlieren, um die es eigentlich geht.
Andererseits
stellte Walt ebenfalls klar: Ohne die Regierung wird es keine politischen
Fortschritte geben.
Darin
liegt das Dilemma.
Die
Schweiz muss mit staatlichen Institutionen zusammenarbeiten und gleichzeitig
denjenigen zuhören, die staatliches Handeln kritisieren oder selbst Opfer davon
geworden sind.
Was
kann die Schweiz überhaupt beitragen?
Nach dem
Regierungswechsel in Sri Lanka 2024 nahm die Schweiz den Dialog mit der neuen
Regierung wieder verstärkt auf.
Eine
Delegation mit Regierungsvertretern und Vertretern tamilischer Parteien wurde
in die Schweiz eingeladen.
Dabei
ging es unter anderem um das schweizerische politische System, Föderalismus und
Dezentralisierung.
Man
sollte daraus keine falschen Schlüsse ziehen.
Das
Schweizer Modell lässt sich nicht nach Sri Lanka exportieren. Die historischen,
ethnischen, religiösen und institutionellen Voraussetzungen sind völlig
unterschiedlich.
Interessant
ist jedoch die dahinterstehende Frage: Wie viel politische Mitsprache und
regionale Selbstbestimmung braucht ein Staat, damit unterschiedliche
Gemeinschaften dauerhaft Vertrauen in seine Institutionen entwickeln?
Diese
Frage ist in Sri Lanka auch mehr als 17 Jahre nach dem Ende des Krieges nicht
erledigt.
Zuhören
ist noch keine Lösung – aber eine Voraussetzung
An der
Veranstaltung fiel ein Wort auffallend häufig: zuhören.
Schweizer
Diplomaten müssten zunächst verstehen, wie ihre Gesprächspartner eine Situation
wahrnehmen, bevor sie Forderungen formulieren.
Das
klingt selbstverständlich.
In der
internationalen Politik ist es das keineswegs.
Gerade
Menschenrechte werden von manchen Regierungen als Instrument westlicher
Einflussnahme dargestellt. Wer in einem solchen Umfeld nur mit fertigen
Forderungen auftritt, riskiert, dass das Gespräch beendet ist, bevor es
begonnen hat.
Doch
auch hier bleibt eine Grenze.
Zuhören
darf nicht bedeuten, Menschenrechtsverletzungen zu relativieren. Kulturelle
oder geopolitische Unterschiede können erklären, weshalb Regierungen
unterschiedlich handeln. Sie können aber nicht jede Handlung rechtfertigen.
Was
Simbabwe für Sri Lanka lehrt
Die
beiden Beispiele lassen sich nicht direkt vergleichen.
Aber sie
zeigen zwei unterschiedliche Stadien langfristiger Menschenrechtsdiplomatie.
In
Simbabwe wurde nach jahrelanger Arbeit ein konkretes Resultat sichtbar: die
Abschaffung der Todesstrafe.
In Sri
Lanka dagegen ist der Prozess der Aufarbeitung und Versöhnung weiterhin offen.
Das
sollte weder überraschen noch als Argument für Untätigkeit dienen.
Menschenrechtsdiplomatie
arbeitet häufig in Zeiträumen, die weit über die vierjährige Amtszeit eines
Botschafters hinausreichen.
Eine
Diplomatin übernimmt einen Prozess von ihrer Vorgängerin, führt ihn einige
Jahre weiter und übergibt ihn anschliessend der nächsten Person.
70
Jahre Beziehungen – und die schwierigen Fragen bleiben
Das
Jubiläum von 70 Jahren diplomatischer Beziehungen zwischen der Schweiz und Sri
Lanka bietet Gelegenheit, auf vieles zurückzublicken, was beide Länder
miteinander verbindet.
Doch
gute Beziehungen beweisen ihren Wert nicht nur bei Jubiläumsveranstaltungen.
Sie
müssen es gerade dann tun, wenn schwierige Fragen angesprochen werden.
Die
Schweiz kann Sri Lanka nicht vorschreiben, wie es seine Vergangenheit
aufarbeiten soll. Die Verantwortung liegt bei Sri Lanka selbst.
Aber die
Schweiz kann ihre langjährigen Beziehungen nutzen, damit Fragen nach Wahrheit,
Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und politischer Teilhabe nicht von der
Tagesordnung verschwinden.
Simbabwes
Beispiel zeigt, dass ein solcher langer Atem irgendwann konkrete Resultate
bringen kann.
Ob dies
auch beim Versöhnungsprozess in Sri Lanka gelingt, ist offen.
Gerade
deshalb lohnt es sich, genau hinzuschauen.



